Ab 01.01.2014 gelten unsere Richtlinien zur Abrechnung von Veranstaltungen .
Das ReferentInnen-Honorar ist vor Ort frei zu vereinbaren. Als Orientierungsgröße kann ein Honorar von 60,– € / Doppelstunde dienen (1 DST = 90 Minuten).
Für die Bezuschussung werden nur ReferentInnenkosten berücksichtigt, d. h. Honorar, Fahrtkosten, Spesen, Geschenke.
Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch einen Verwendungsnachweis und sonstigen Belegen belegt werden. Die betreffenden Formulare können Sie von der hier herunterladen
60,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträgen)
30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei fortlaufenden Kursen
30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Bildungsfahrten für nachweislich qualifizierte Führungen
Bis 31.12.2023 können für profilierte Bildungsveranstaltungen der Pfarrgemeinden bis zu 100% des Defizits von der KEB Cham übernommen werden. Sprechen Sie auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit uns ! Dann können wir einen Sonderzuschuss vereinbaren.
Für alle Halbtages-, Tages- bzw. Wochenendseminare können max. 5 DST/Tag angesetzt werden, also max. 300,– €/Tag.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung können max. 6 DST/Tag für ReferentInnenkosten angesetzt werden, also 360,– €/Tag.
Zusätzlich können 8,– €/Teilnehmer/in und Tag, max. 240,– €/Tag, für Verpflegung und Übernachtung angesetzt werden.
Bildungswochenenden für Familien mit Kindern können zusätzlich aus dem Familienfond der Diözese gefördert werden. Informationen erteilt der Bischöfliche Beauftragte für Erwachsenenbildung der Diözese unter der Telefon: 0941 / 597 2380 bzw. Email: wolfgang.stoeckl(at)bistum-regensburg.de
Unabhängig von den genannten Pauschalzuschüssen durch durch die KEB gelten nach Vorstandsbeschluss der KEB Cham ab 02.03.2023 die folgende Wegstreckenentschädigung:
Angestellte und Ehrenamtliche in der KEB im Bistum | 0,40 € |
Referenten*innen: | 0,40 € |
Fußnote1: Die Befristung der Zuschusshöhen ist in der zum 01.01.2024 angedachten Verschmelzung der 11 regionalen KEBs des Bistums Regensburg zur neuen KEB im Bistum Regensburg e.V. begründet. Zudem orientieren sich die Zuschusshöhen an der finanziellen Situation der KEB Cham ab 2024.