Verschmelzungsvertrag

Zur Durchführung einer Verschmelzung muss zwischen den Beteiligten ein Verschmelzungsvertrag geschlossen werden. Zu diesem Zweck müssen in der Vorbereitungsphase der Verschmelzung die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger einen schriftlichen Entwurf des Vertrags erstellen.

Hier finden Sie den in der ordentlichen Mitgliederversammlung der KEB im Bistum Regensburg e.V. am 14.07.2023 einstimmig beschlossenen Entwurf des Verschmelzungsvertrages.

Diesem Entwurf müssen nun die Mitglieder der KEB Cham zusammen mit den anderen 10 regionalen KEBs im Bistum Regensburg zustimmen. Die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zur Verschmelzung.

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