Liebe ist ... wenn man die richtige Vorsorge trifft !

KEB-webinar

Warum überhaupt rechtliche Vorsorge treffen? Was ist eine Vollmacht? Warum ist eine Patientenverfügung allein nicht ausreichend? Wann wird ein Gericht über eine Betreuung entscheiden? Rechtsanwältin Elke Kestler, Fachanwältin für Erbrecht, definiert wichtige Regelungen der Vorsorge, erklärt Formalien und notwendige Inhalte von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Regelungen, die jeder für sich treffen sollte! Rechtlich ist es nicht möglich, dass Angehörige oder Ehegatte handeln, wenn jemand seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Eine automatische Vertretungsvollmacht Volljähriger füreinander ist in der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht vorgesehen. Wer möchte, dass sein eigener Wille auch dann gilt, wenn er ihn selbst nicht mehr äußern kann, muss zwingend mittels einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Mit einer Patientenverfügung können konkrete Behandlungsmaßnahmen am Lebensende angeordnet oder ausgeschlossen werden.

Referentin:

RAin Elke Nicole Kestler, Fachanwältin für Erbrecht

Veranstaltungsnr. 3-27527
Datum Mi 11.11.2020, 19.00 - 20.45 Uhr
Ort Zuhause
Gebühr Die KEB Cham ist ein kleiner Verein, der Bildung staatlich und kirchlich anerkannt anbietet. Diese Zeit ist für uns auch nicht leicht, da wir fast alles, was wir geplant hatten, absagen mussten. Wir wissen aber auch, dass die Zeit für Sie nicht leicht ist, daher wollen wir keinen festen Betrag ansetzen. Sie geben einfach, was Sie in ihrer Situation für angemessen halten. Vergelt's Gott. Sparkasse Cham | IBAN: DE09 7425 1020 0620 0330 01 | BIC BYLADEM1CHM
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Veranstalter KEB Cham, Rechtsanwaltskanzlei Kestler
Anmeldung KEB Cham , Tel. 09971-7138

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