KIRCHE UND WIRTSHAUS

So 29.04.12, 15.00 Uhr

Kirche und Wirtshaus in Zenching

anschließend Einkehr im Gasthaus Schreiner


St. Ägid als Kirchenpatron deutet darauf hin, daß dieses Patronat ehedem zu einer Schloßkapelle gehörte. Tatsächlich stand in Zenching seit Mitte des 11. Jahrhunderts eine Burg, die zunächst die Zenchinger, später die Chamerauer innehatten. Als 1448 der Nachlaß von Peter dem Chamerauer aufgeteilt wurde, fielen Schloß und Dorf Zenching dem Grafen Nothafft von Runding zu. Damit erlosch auch der Status Schloßkapelle für das kleine Kirchlein in Zenching. Es war von nun an zur einfachen Dorfkirche degradiert, behielt aber das Patrozinium bei.

In den Jahren 1729 und 1730 wurde die Zenchinger Kirche neu gebaut. Für die Innenausstattung wurden Teile der alten Kirche übernommen, bis die neuen Altäre fertiggestellt waren. 1736 konnte ein neuer Hochaltar aufgestellt werden. Gleichzeitig wurden auch die neu gefertigten zwei Seitenaltäre erstellt. Die Kirche wurde 1786 neu renoviert. Die barocken Seitenaltäre von 1736 wurden entfernt und durch neue ersetzt. Nach dem ersten Weltkrieg befand sich das Gotteshaus in einem äußest schlechten Zustand. Außer einigen Reparaturen und einer kleinen Erweiterung durch die 2 Seitenkapellen (1845) waren bisher keine größeren Baumaßnahmen durchgeführt worden. Im Frühjahr 1939 beschloß die Kirchenverwaltung eine Kirchenerweiterung durchzuführen. In den Jahren 1978 bis 1983 wurde die Kirche zum bisher letzten Mal renoviert.
Preis: freiwilliger Unkostenbeitrag erbeten
Alle Veranstaltungen dieser Reihe:

Referenten: Haymo Richter
Thomas Bauer

Anmeldung:

Geben Sie bitte Ihre vollständige Postadresse, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ein, damit wir Sie bei eventuellen Rückfragen erreichen können. Ohne diese Angaben ist eine Anmeldung nicht gültig!








Wir weisen darauf hin, dass diese Anmeldung zu einer Veranstaltung verbindlich ist. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden anerkannt.
Falls Ihre Anmeldung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung bei uns eingeht, können wir Sie entsprechend unseren Geschäftsbedingungen informieren, ob die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder evtl. entfällt. Bei kurzfristigeren Online-Anmeldungen empfehlen wir Ihnen, sich vor der Anfahrt telefonisch zu informieren, ob Sie tatsächlich teilnehmen können.

zurück